Die Preise beim Gewinnspiel:
- Sofortgewinne – Geld-Preise:
- 1 x 100.000 EUR
- 5 x 10.000 EUR
- 50 x 1.000 EUR
- 15.500 x 10 EUR
- 50.000 x 5 EUR
- 6.400.000 x 1 EUR
- Vom 18. April bis 31. Juli – wöchentlich ein Mercedes-Benz C-Klasse Hybrid und einen Smart EQ – insgesamt:
- 15 x einen Mercedes Benz C-Klasse Hybrid – Modell C 300 e T-Modell
- 15 x einen Smart EQ fortwo Coupé
Teilnahmeschluss:
- 30.09.2022
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel:
- Veltins Aktionsflaschen kaufen
- Registrieren
- Kronkorken-Code eingeben – bis 30.09.2022
- Das Veltins-Gewinnspiel endet am: 30.11.2022
Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Die Brauerei C. & A. VELTINS GmbH & Co. KG, An der Streue, 59872 Meschede-Grevenstein (im Folgenden „VELTINS“ genannt) veranstaltet in der Zeit vom 10. März 2022 bis 30. November 2022 im Rahmen der Kronkorken-Aktion „VELTINS Megachance“ ein Gewinnspiel. Details zu den Phasen des Gewinnspiels sind in diesen Bedingungen erläutert.
2. Gewinne
Für dieses Gewinnspiel werden folgende Gewinne ausgelobt:
1 x | 100.000 EUR |
5 x | 10.000 EUR |
50 x | 1.000 EUR |
15.500 x | 10 EUR |
50.000 x | 5 EUR |
6.400.000 x | 1 EUR |
Für diese Gewinne existiert jeweils ein Gewinn-Code unter dem Kronkorken. Insgesamt werden außerdem unter allen Teilnehmern folgende 30 Autos verlost:
15 x | Mercedes Benz C-Klasse Hybrid – Modell C 300 e T-Modell |
15 x | Smart EQ fortwo Coupé |
In der Zeit von Kalenderwoche 16 bis 30 werden wöchentlich je zwei Autos ausgelobt. Details zu den Autoverlosungen sind unter 8. beschrieben.
3. Kronkorken-Aktion
Im Aktionszeitraum gibt VELTINS Aktionskronkorken mit dem Aufdruck „Megachance 2022“ auf ca. 130 Mio. Aktionsflaschen der Sorte VELTINS Pilsener in den Gebinden 0,33 l und 0,5 l (Relief- und Steinieflaschen, mit Ausnahme der 0,33 l Design-Flasche), in den Handel aus.
Der Gewinnanspruch besteht für den Teilnehmer, der den im Kronkorken enthaltenen gültigen Gewinncode in sein Benutzerkonto erfolgreich eingegeben hat. VELTINS behält sich die Echtheits-Prüfung der jeweiligen Gewinnkronkorken vor und kann ohne Vorlage die Ausgabe des Gewinns verweigern. Jeder Teilnehmer muss daher die Gewinnkronkorken aufbewahren, um seinen Gewinn beanspruchen zu können. Dies gilt auch für diejenigen Kronkorken, bei denen ein Auto als Gewinn zugeteilt wird. Von der unaufgeforderten Zusendung von Kronkorken bitten wir abzusehen.
4. Teilnehmer und Geltungsbereich
Teilnehmer ist, wer während des Aktionszeitraums ein Benutzerkonto für die VELTINS Megachance mit wahrheitsgemäßen Benutzerdaten anlegt und mindestens einen Gewinncode eingegeben hat (aktives Benutzerkonto). Das Benutzerkonto kann unter www.veltins-megachance.de oder über die VELTINS App (erhältlich im App Store und Android Playstore) eingerichtet werden.
Pro Person darf nur ein Benutzerkonto angelegt werden. Zur Auszahlung der Gewinne ist ein SEPA-Konto (z.B. ein Girokonto) notwendig.
Zur Erstellung eines Benutzerkontos und zur sicheren Verwaltung des Benutzerkontos des jeweiligen Teilnehmers werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und eine persönliche E-Mail-Adresse, die mindestens bis zum 31.12.2022 Gültigkeit besitzt, sowie ein persönliches Passwort. Die Richtigkeit der Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme und die Ausgabe des Gewinns. Wichtige Nachrichten zur Benutzung des Kontos und im Falle der Auszahlung / Gewinnübergabe versendet VELTINS per E-Mail an diese angegebene Adresse. An diese Email-Adresse versendet VELTINS auch bei Kontoeinrichtung eine Bestätigungsemail mit einem Link, den der Teilnehmer besuchen muss, um das Benutzerkonto zu aktivieren. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden. VELTINS behält sich vor, Teilnehmer auch telefonisch in Bezug auf ihre Gewinne zu kontaktieren. Das Benutzerkonto steht auch nach Abschluss der Aktion weiterhin zur Verfügung. Die Daten werden in notwendigem Umfang dazu fortlaufend gespeichert.
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter von VELTINS und dritter Firmen, deren Mitarbeiter während des Aktionszeitraums im Betrieb von VELTINS eingesetzt sind, sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen und derjenigen Unternehmen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels betraut sind, dürfen nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige der v.g. Mitarbeiter.
Das Gewinnspiel findet ausschließlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland statt.
5. Kronkorken mit Betragsnennung
Bei der VELTINS Megachance gewinnt der Teilnehmer wie folgt:
Der Teilnehmer legt einmalig sein Benutzerkonto an. Der Teilnehmer kann den jeweiligen Betrag in Euro beanspruchen, der im Kronkorken aufgedruckt ist, wenn er den Einlöseprozess vollständig und zeitgerecht durchläuft. Gewinn-Codes mit Betragsangaben können im Benutzerkonto, insbes. also über die Aktionsseite www.veltins-megachance.de und über die VELTINS App nach Einrichtung eines Benutzerkontos eingegeben werden. Dazu gibt der Teilnehmer den abgebildeten 13-stelligen Gewinn-Code in die Eingabemaske ein oder scannt ihn in der App ein. Der genannte Gegenwert wird dem Benutzerkonto gutgeschrieben.
Eine Auszahlung der Gewinnbeträge kann der Teilnehmer vornehmen, wenn Originalcodes auf einem ordnungsgemäßen Benutzerkonto eingelöst wurden und der Teilnehmer die Auszahlung regelgerecht und rechtzeitig verlangt.
Es können beliebig viele Gewinnkronkorken auf dasselbe Benutzerkonto eingezahlt werden. Die Beträge werden auf dem Benutzerkonto summiert angezeigt.
6. Ablauf der Aktion und Fristen
Das Vorgehen ist wie folgt:
a) Eingabe der Codes bis 30.09.2022
Einlöseschluss ist der 30.09.2022.
Für die Einhaltung der Frist gilt der Zeitpunkt der Übertragung der Daten, die der Teilnehmer in die Eingabemaske auf der Aktions-Website vorgenommen hat. Entscheidend ist der Zeitpunkt des vollständigen Empfangs der Daten auf dem Server, den VELTINS bereitstellt. Für die Datenübertragung übernimmt VELTINS keine Haftung. Nach Ablauf der Frist können keine weiteren Kronkorken-Codes eingelöst werden.
Aktionsware ist nicht notwendigerweise bis zum 30.09.2022 verfügbar.
b) Auszahlung der Gewinne bis 30.11.2022
Ein Gewinnanspruch entsteht erst durch das Auslösen der Auszahlung auf dem Benutzerkonto mit zutreffenden Daten.
Bis zum 30.11.2022 kann die Überweisung der Beträge vom Benutzerkonto auf ein SEPA-Konto (z.B. ein Girokonto) angefordert werden. Mit Ablauf dieser Frist können nicht angeforderte Beträge nicht mehr eingefordert werden. Sie verfallen. Codes können in dieser Phase nach dem 30.09.2022 nicht mehr eingegeben werden.
Die Überweisung wird auf das angegebene Konto durchgeführt. Mit dieser Überweisung ist die Auszahlung im Sinne des Anspruchs bewirkt. VELTINS ist von jeder weiteren Leistungspflicht frei. Für die Richtigkeit der Eingabe / Übermittlung der Kontodaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Erhält VELTINS Geld zurück, weil die Überweisung (beispielsweise aufgrund falscher Daten) scheitert, wird der Teilnehmer informiert und kann einmalig eine neue Überweisung mit nun korrekten Daten veranlassen. Überwiesen wird dann der Gewinnbetrag abzüglich etwaiger Zusatzkosten durch den Vorgang, die von den beteiligten Banken gegenüber VELTINS abgerechnet werden.
7. Details zur Auszahlung und persönlichen Gewinnübergabe
Jeder Teilnehmer kann von Beginn der Aktion bis zum 30.11.2022 die Auszahlung seines Guthabens verlangen. Es kann nur die Auszahlung des jeweils angezeigten Gesamtbetrages vom Benutzerkonto angefordert werden. Er wird dann auf das angegebene SEPA-Konto (z.B. ein Girokonto) des Gewinners übermittelt. Es können keine Teilbeträge ausgezahlt werden. Es können keine Geldbeträge auf das Benutzerkonto eingezahlt werden. Neue Codes können auch nach einem Auszahlungsvorgang wieder auf dem Benutzerkonto eingelöst werden. Zu ihrer Auszahlung ist eine spätere erneute Auszahlungsaufforderung notwendig.
Die Gewinnbeträge werden nach interner Revision überwiesen. Der Geldeingang erfolgt dann in der Regel einige Tage später. VELTINS behält sich vor, Gewinnauszahlungen persönlich zu übergeben und in Zweifelsfällen die Gewinne zwecks einer Überprüfung zurückzuhalten. In diesem Fall nimmt VELTINS unmittelbar oder über einen Beauftragten Kontakt mit dem Gewinner auf.
Gewinne ab einem Gesamtwert der Auszahlung von 10.000 EUR und Gewinne beim Einlösen von Gewinnkronkorken der Gewinnhöhen 1.000 EUR, 10.000 EUR und 100.000 EUR werden nach Wahl von VELTINS im Anschluss an einen persönlichen Besuch durch einen Vertreter von VELTINS überwiesen.
VELTINS vereinbart nach eigener Auswahl einen Gewinnerbesuch oder ein Gewinnertreffen an einem von VELTINS gewählten Ort mit dem jeweiligen Gewinner. Hierzu behält sich VELTINS das Recht vor, einen Beauftragten, einen Fotografen und/oder ein Filmteam zu PR-Zwecken nach Terminvereinbarung zu diesem Besuch / Treffen mitzubringen und Aufnahmen anzufertigen. Teilnehmer, die sich auf der Aktionsseite registriert haben, stimmen mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Anfertigung und Veröffentlichung des Bildmaterials, das den Gewinner und den Ort des Treffens im Rahmen der Gewinnübergabe abbildet, zu. Über den Ort, die Zeit und Art der Nutzung entscheidet VELTINS. Jeder Teilnehmer stimmt zu, dass VELTINS in Print- und Online-Veröffentlichungen über den Gewinn berichtet. Wir veröffentlichen dann den Namen sowie den Ort der Adresse. Beispiel: Stefan Meier aus Berlin.
8. Autoverlosungen
VELTINS verlost unter allen eingegebenen Gewinn-Codes im Verlauf der Aktion jede Woche zwei Autos.
Für dieses Gewinnspiel werden die 30 Autos, wie unter „2. Gewinne“ beschrieben, ausgelobt.
Die Abbildungen auf Produkt und Werbedarstellungen sind den tatsächlich ausgegebenen Fahrzeugen optisch und in der Ausstattung ähnlich.
Die Verlosungen finden wöchentlich in den oben unter Punkt 2 genannten Kalenderwochen, also während der Einlöseperiode, statt und berücksichtigen alle Gewinn-Codes, die bis zum jeweiligen Stichtag vor der jeweiligen Ziehung (23:59) auf aktiven Benutzerkonten eingegeben wurden. Ziehungen sind jeweils montags und donnerstags in den genannten Kalenderwochen. Ob Gewinne zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt sind, oder noch auf dem Benutzerkonto verbucht sind, ist unerheblich. Zum Zeitpunkt der Verlosung bereits gelöschte Benutzerkonten nehmen nicht mehr an dieser Sonderverlosung teil.
Die Gewinner der Autos werden per E-Mail oder telefonisch über das Gewinnangebot benachrichtigt. Der Gewinner muss jeweils mit einer Frist von 14 Tagen ab der Ziehung erklären, ob er den Gewinn annimmt. Eine Auszahlung in Bargeld oder Umwandlung in einen anderen Sachpreis ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird persönlich übergeben. Ein Übergabeort wird dem Gewinner mitgeteilt. Beim Gewinn eines Autos behält sich VELTINS zudem den persönlichen Gewinnerbesuch und die Veröffentlichung des Namens wie in Nr. 7 beschrieben vor. Auch beim Übergabetermin wird eine Foto-Dokumentation im Sinne der Nummer 7. durchgeführt und die Bilder in o.g. Weise genutzt. Der Teilnehmer stimmt dem mit der Teilnahme zu.
Die Autos werden an einem von VELTINS gewählten Ort übergeben. Von dort aus ist es Sache des Gewinners, das Fahrzeug fortzubewegen. VELTINS unterstützt den Gewinner dabei, die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Wir sprechen die Details mit dem jeweiligen Gewinner ab. Der Übergabetermin wird jeweils individuell mit dem Gewinner vereinbart.
VELTINS behält sich vor, weitere Sondergewinne auszuloben.
9. Gewährleistungen
Soweit rechtlich zulässig, übernimmt VELTINS keine Gewähr für irrtümliche Angaben oder Druckfehler im Rahmen der Beschreibung und Bewerbung des Gewinnspiels. Ferner übernimmt VELTINS keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gewinnen entstehen können, es sei denn die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VELTINS zurückzuführen. VELTINS übernimmt weiter keine Gewähr für die Bereitstellung und Erreichbarkeit der Aktions-Website oder für die Übertragung der Daten. Kronkorken ohne 13-stelligen Gewinncode sind nicht gewinnberechtigt. Kronkorken aus früheren Gewinnspielen sind ebenfalls nicht gewinnberechtigt. Sollte ein Datenverlust eintreten, kann der Teilnehmer durch rechtzeitige Eingabe der Gewinn-Codes die Voraussetzungen erneut auslösen. Es obliegt dem Teilnehmer, sein Benutzerkonto auf Vollständigkeit zu kontrollieren.
10. Möglichkeit des Abbruchs des Gewinnspiels
VELTINS behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen oder die Teilnahmebedingungen den geänderten Bedingungen anzupassen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere darin zu erkennen, dass gefälschte Gewinnkronkorken in den Umlauf gelangen oder sonstige Eingriffe in das Spiel erkennbar werden.
11. Betrugsversuche
Gewinnspielteilnehmer, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Vorlage gefälschter Gewinn-Codes oder Gewinnkronkorken ausgelobte Preise in Anspruch nehmen wollen oder in sonstiger Weise das Gewinnspiel zu beeinflussen versuchen, können von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss im v.g. Sinne kann bereits bei Vorliegen von Verdachtsmomenten erfolgen.
Ein Benutzerkonto kann auch gesperrt oder eine Auszahlung eines Gewinns verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nicht rechtmäßig in den Besitz der eingelösten Codes oder der codetragenden Kronkorken gelangt ist.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Brauerei C. & A. VELTINS GmbH & Co. KG, An der Streue, 59872 Meschede-Grevenstein.
13. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zum Gewinnspiel sind erhältlich unter www.veltins-megachance.de sowie über die Hotline 0180-7-123777 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute, jeweils die ersten 30 Sekunden frei.) Die Datenschutzhinweise sind unter www.veltins-megachance.de/datenschutz zu finden.