Haribo: Festival Gewinnspiel

Haribo veranstaltet aktuell ein Gewinnspiel, bei dem es Festival-Tickets zu gewinnen gibt.

Die Preise beim Gewinnspiel:

  • Insgesamt 25 x ein Festival-Pakete mit je 2 Tickets für Ihr Wunschfestival 2024:
  • Parookaville Festival 2024: Regular Full Weekend Visa + Base Camp
  • Deichbrand Festival 2024: Kombiticket inkl. regular Camping
  • Panama Open Air Festival 2024: VIP Clubhaus Weekend inkl. Übernachtung
  • Open Beatz Festival 2024: Weekendticket inkl. Parking & Camping
  • Happiness Festival 2024: VIP-Ticket inkl. Camping

Teilnahmeschluss:

  • 03.09.2023

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel:

  • Haribo Aktionsdose kaufen
  • Kassenbon hochladen
  • Wunsch-Festival wählen

Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels ist die HARIBO GmbH & Co. KG, Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Straße 1, 53501 Grafschaft (nachfolgend HARIBO genannt).

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den nachstehenden Teilnahmebestimmungen einverstanden.

1. Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland. Dies gilt auch für Mitarbeiter von HARIBO sowie von den beteiligten Unternehmen sowie für deren Angehörige.

Die Teilnahme an der Verlosung setzt den Erwerb von einem HARIBO Aktionsprodukt (Haribo Summer Festival 650g Dose, Haribo Pico Balla 570g Dose oder Haribo Gelbe Pommes 600g Dose) im Zeitraum vom 15.05.2023 – 09.09.2023 voraus. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang erforderlich. Der Kassenbon muss bis spätestens 03.09.2023 auf haribo.com/festival hochgeladen werden.

Minderjährige können nur durch ihre Erziehungsberechtigten teilnehmen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten Teilnehmer im Sinne dieser Teilnahmebestimmungen.

Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.

2. Wie kann man teilnehmen?

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer/in zunächst mind. 1 HARIBO Aktionsprodukt im Zeitraum vom 15.05.2023 – 03.09.2023 erwerben.

Der Kassenbon mit dem Nachweis über den Kauf berechtigt zur Teilnahme an dem Gewinnspiel und kann auf der Internetseite haribo.com/festival hochgeladen werden. Der Kassenbon muss bis spätestens 03.09.2023, 23:59 Uhr auf der oben genannten Internetseite hochgeladen werden.

Um die Teilnahme an der Verlosung abzuschließen, ist das Teilnahmeformular vollständig auszufüllen, sind die vorliegenden Teilnahmebestimmungen zu akzeptieren sowie die Daten durch Betätigung des Buttons „Jetzt teilnehmen“ abzusenden.

Die mehrmalige Teilnahme einer Person durch jeweils neue Kassenbons ist möglich, sofern auf diesem der Kauf von mindestens 1 HARIBO Aktionsdose im Aktionszeitraum ausgewiesen wird. Nach der Verwendung eines Kassenbons verliert dieser seine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn auf dem entsprechenden Kassenbon der Kauf von mehr als 1 HARIBO Dose im Aktionszeitraum ausgewiesen wird. So berechtigt etwa der Kauf von 2 HARIBO Dosen auf einem Kassenbon ebenfalls nur zu einer einzigen Teilnahme am Gewinnspiel.

3. Über welchen Zeitraum findet die Verlosung statt?

Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 03.09.2023, 23:59 Uhr deutscher Zeit. Nach diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme an der Verlosung nicht mehr möglich, nach diesem Zeitpunkt hochgeladene Kassenbons berechtigen nicht zur Teilnahme.

4. Was kann man gewinnen?

Unter allen berechtigten Teilnehmer/innen werden 1 von 25 Festival-Paketen mit je 2 Tickets für ein Wunschfestival im Jahr 2024 (eingeschränkt auf Partnerfestivals auf der Aktionsseite) verlost. Dies beinhaltet unter Vorbehalt von möglichen Änderungen seitens der Partnerfestivals folgende Ticketoptionen: Parookaville: Regular Full Weekend Visa + Base Camp, Deichbrand: Kombiticket inkl. Regular Camping, Openbeatz: Weekendticket inkl. Parking & Camping, Panama: VIP Clubhaus Weekend inkl. Übernachtung, Happiness: VIP-Ticket inkl. Camping. Die Kosten für Anfahrt und Verpflegung sind durch die Gewinner selbst zu tragen.

Jede/r Teilnehmende kann auf der Aktionsseite eine Wunschauswahl treffen, die abhängig vom vorhandenen Kontingent der jeweiligen Tickets berücksichtigt wird. Es besteht kein Anspruch darauf, das gewählte Wunschfestival-Paket zu erhalten. HARIBO hat für jedes der o.g. Festivals ein bestimmtes Kontingent erworben. Sollte das vorhandene Kontigent auf Grund der Auswahl durch andere Gewinner bereits erschöpft sein, muss der Gewinner ggf. auf ein anderes Festival seiner Wahl ausweichen.

5. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Der/die Gewinner/in wird von HARIBO per E-Mail innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt.

Diese Gewinnbenachrichtigung wird an eine der E-Mail-Adressen gerichtet, die der/die Teilnehmer/in bei der Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist HARIBO nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinner muss sich auf die Gewinnbenachrichtigung bei Haribo zurückmelden um die für die Ticketausstellung und den Tickte Versand notwendigen Daten, wie Adresse und vollständigen Namen bereitzustellen. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der/die Gewinner/in hat HARIBO zur Abwicklung des Gewinnspiels innerhalb der Frist zur Rückmeldung seine/ihre vollständige Wohnsitzadresse mitzuteilen.

6. Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Die Übergabe des Gewinns erfolgt entweder in postalischer Form oder als Einlösecode per E-Mail.

Der/die Teilnehmer/in ist für die Richtigkeit der angegebenen Wohnsitzadresse selbst verantwortlich. Kann die Übergabe aufgrund einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe des Namens oder der Adresse nicht erfolgen, so ist HARIBO nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen.

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übergabe des Gewinns nicht innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

Wichtig: Zwecks Prüfung muss der/die Teilnehmer/in den Original-Kassenbon zum Erhalt des Gewinns aufbewahren und auf Verlangen HARIBO zukommen lassen. Hierzu erhält der Teilnehmer an die von ihm genannte Postanschrift einen vorfrankierten und adressierten Briefumschlag, der für die Übersendung des Kassenbons verwendet werden kann.

7. Wie hoch sind meine Gewinnchancen?

Der/die Gewinner/in wird von HARIBO oder einer von HARIBO beauftragten Agentur unter allen Teilnehmern, deren Angaben vollständig sind, durch Losentscheid ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmer insgesamt an dem Gewinnspiel teilnehmen. Durch die mehrmalige Teilnahme mit verschiedenen Kassenbons kann die eigene Gewinnchance erhöht werden.

8. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

HARIBO ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann HARIBO die postalische Einsendung des Original-Kassenbons fordern und die Gewinnabwicklung bis zum Erhalt des Kassenbons stoppen.

HARIBO ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen.

9. Vorbehaltsklausel

HARIBO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

10. Sonstiges

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

 

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