Coppenrath-wünsche Gewinnspiel

Coppenrath & Wiese veranstaltet aktuell das „Wünsche werden wahr“-Gewinnspiel, bei dem es Wünsche zu gewinnen gibt. 

Die Preise beim Gewinnspiel:

  • Wöchentlich: 3 x einen Wunsch bis 5.000 Euro

Teilnahmeschluss:

  • 26.11.2023

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel:

  • Coppenrath und Wiese Blechkuchen kaufen
  • Wunsch angeben und Kassenbon hochladen

Teilnahmebedingungen

Die Conditorei Coppenrath & Wiese KG (nachfolgend: CC&W genannt), Hansastraße 10, 49497 Mettingen führt diese Aktion im Zeitraum vom 11.09. bis zum 26.11.2023 durch.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, ausgenommen sind Mitarbeiter der Conditorei Coppenrath & Wiese sowie deren Angehörige.

Der Kassenbon berechtigt nur zur Teilnahme, wenn mindestens ein CC&W Blechkuchen gekauft wurde und das Kaufdatum innerhalb des Aktionszeitraums liegt. Jeder Kassenbon darf nur einmal eingelöst werden; die vorsätzliche Mehrfach-Einlösung eines Bons wird strafrechtlich verfolgt. Die mehrmalige Teilnahme durch neue Kassenbons, die den Kauf mindestens eines CC&W Blechkuchens nachweisen, ist unbegrenzt möglich. Der Original-Kassenbon muss aus Nachweiszwecken bis zum 30.11.2023 aufbewahrt werden und ist CC&W auf Wunsch vorzulegen.

Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Es gelten die CC&W Datenschutzhinweise.

Die Teilnehmer haben bei dem Gewinnspiel die Chance einen individuellen Wunsch im Wert von je max. 5.000 € erfüllt zu bekommen. Zu diesem Zweck muss im dafür vorgesehenen Feld bei der Teilnahme der Wunsch kurz erläutert werden. Hier reichen Stichworte, bspw. „E-Bike“, „Sofa“, „TV-Gerät“ o.ä. Insgesamt werden 33 Wünsche erfüllt. Es wird der vom Gewinner genannte Wunsch erfüllt, sofern die Wunscherfüllung möglich und mit angemessenem Aufwand innerhalb eines Jahres durchführbar ist. Die Wunscherfüllung ist nicht auf einen Dritten übertragbar.

Sofern die Wunscherfüllung sich als unmöglich oder undurchführbar erweisen sollte oder soweit eine vorab erstellte Kostenkalkulation Kosten von über 5.000 € ergeben sollte, kann der Gewinner in Absprache mit der von CC&W beauftragten Agentur einen Ersatzwunsch wählen, der dann nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen erfüllt wird; ansonsten verfällt der Gewinn.

Die Wunscherfüllung umfasst die Anschaffungskosten eines Sachwunsches bzw. – z.B. bei einer Reise oder einem Event – die Reisekosten und Eintrittspreise im Wert von bis zu 5.000 €. Nicht übernommen werden Folgekosten, die durch die Wunscherfüllung entstehen. So werden z.B. bei einem gewünschten Motor Roller nicht die Benzinkosten und die Kosten für Steuer und Versicherung etc. übernommen. Eine etwaige Differenz zwischen dem Wert des Wunsches und 5.000 € wird nicht ausgezahlt oder anderweitig ausgeglichen. Die Einlösung des Gewinns muss innerhalb eines Jahres nach Gewinnbenachrichtigung erfolgen, danach verfällt der Gewinn.

Der Teilnehmer wird von der Teilnahme ausgeschlossen, soweit der Wunsch – rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalt hat; – mit pornografischen oder sexuellen Inhalten verbunden ist; – diffamierende, falsch dargestellte oder abwertende Inhalte beinhaltet.

Die in der begleitenden Werbung verwendeten bildlichen Darstellungen der Gewinne dienen lediglich deren Veranschaulichung und begründen keinen Rechtsanspruch.

Die Gewinnermittlung erfolgt wöchentlich per Los. Im Aktionszeitraum (11 Wochen) werden jede Woche am Montag 3 Gewinner gezogen und benachrichtigt.

Für die Ziehung gelten immer nur die in der vorangegangenen Woche hochgeladenen Kassenbons. Nach der jeweiligen Wochenziehung verlieren die Teilnahmen ihre Gültigkeit. Um an der darauffolgenden Wochenziehung teilzunehmen, müssen neue Kassenbons hochgeladen werden.

Im Gewinnfall wird der Teilnehmer per E-Mail kontaktiert und über den Gewinn schriftlich informiert und der genaue Gewinn und die Gewinnübermittlung mit ihm vereinbart. Ist der Teilnehmer nicht unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar oder ist diese nicht korrekt angegeben, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb der im Gewinneranschreiben, genannten Frist zurückmeldet, verfällt der Gewinnanspruch ebenfalls. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

Sollte eine Zustellung des Gewinns nicht möglich sein und das Verschulden beim Empfänger liegen, so erfolgt eine erneute Zustellung nur auf Kosten des Teilnehmers. Ist der Teilnehmer nicht unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar oder sind diese nicht korrekt angegeben, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Zustellung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

Aktionszeitraum: 11.09.2023 – 26.11.2023 Teilnahmeschluss ist der 26.11.2023, 23:59 Uhr

Für jeden während des Aktionszeitraums hochgeladenen Kassenbon, der den Kauf eines Coppenrath & Wiese Blechkuchens nachweist, spendet CC&W 1 € an den eingetragenen Verein we4kids (Projekt: Wunschpate). Der Betrag wird nach dem Teilnahmeschluss mindestens entsprechend der Anzahl der hochgeladenen Kassenbons, die diesen Teilnahmebedingungen entsprechen, an das Spendenkonto von we4kids e.V. überwiesen.

CC&W übernimmt keine Gewähr, dass die CC&W Blechkuchen in allen Märkten in Deutschland und bis zum Aktionsende im Handel erhältlich sind.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen können. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

CC&W wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Nach oben scrollen